Was hat Wissenschaft mit Urheberrecht zu tun? Viel. In Forschung und Lehre werden urheberrechtlich geschützte Werke genutzt als auch eigene Werke geschaffen. Was Sie zum Urheberrecht wissen müssen, erklärt eine neue Publikation des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen, um urheberrechtlich geschützte Werke im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu nutzen, reformiert und u.a. die §§ 60a–60h UrhG eingeführt.
Diese Handreichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter Mitwirkung des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. soll eine Orientierung geben, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich genutzt werden können.
Urheberrecht in der Wissenschaft – Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken (PDF, 1,7 MB)