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Schließfächer

Mäntel, Anoraks, Taschen, Laptoptaschen usw. dürfen nicht mit in das Juristische Seminar genommen werden. Ihre Sachen können Sie in Schließfächern unterbringen oder an der Garderobe im Foyer des Juridicums abgeben.

Schließfächer finden Sie im Foyer des Juridicums rund um die Hörsäle C und D (Gebäudeplan). Zur Benutzung der Fächer benötigen Sie eine Schließfachkarte. Sie dient als elektronischer Schlüssel und erlaubt die Benutzung eines beliebigen Schließfachs.

Wo gibt es die Schließfachkarte?

Juridicum Bonn, Schließfachkarte
Neue Schließfachkarte eingeführt im Mai 2022

Sie erhalten die Karte bei der Bibliotheksaufsicht am Eingang des Juristischen Seminars (Pforte).

Als Studierende*r der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät oder Nebenfachstudent*in Jura oder VWL legen Sie dazu Ihren gültigen Studierendenausweis vor.

Die Schließfachkarte ist für sechs Monate freigeschaltet. Danach können Sie die Freischaltung um jeweils sechs Monate verlängern lassen. Legen Sie dazu wiederum Ihren aktuellen Studierendenausweis vor.

Schließfachkarte für Gäste

Studierende anderer Fakultäten sowie Nicht-Universitätsangehörige, die eine der beiden Seminarbibliotheken besuchen, können sich für die Dauer des Besuchs eine Schließfachkarte ausleihen.

Nutzungsmodalitäten

Ihr Schließfach müssen Sie täglich spätestens vor Betriebsschluss des Juridicums räumen und geöffnet lassen.

Am nächsten Tag kann das Fach nur noch von der verwaltenden Stelle (Juristisches Seminar) geöffnet werden. Bei Verstoß gegen die Räumungspflicht wird die Freischaltung auf Ihrer Schließfachkarte gelöscht.

Eine Bitte: Schließen Sie keine Schlüssel oder Portemonnaies ein, denn die Notöffnung eines Faches ist nicht jederzeit möglich.

Schließfachnummer vergessen?

Die Nummer des benutzten Schließfachs wird auf der Schließfachkarte gespeichert. Sie kann notfalls an der Buchausgabe des Juristischen Seminars ausgelesen werden.

Bei einer Anfrage müssen Sie Name und Matrikelnummer angeben und auf Verlangen nachweisen. Es wird ein Protokoll über die Auskunft aufgenommen, um sicherzustellen, dass kein*e Unberechtigte*r die gespeicherte Nummer erfragt. Das Protokoll wird nach wenigen Tagen vernichtet.

Weiterführend

Weiteres finden Sie in der Benutzungsordnung für die elektronischen Schließfächer ( PDF-Dokument).