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Informationen für Externe (Gäste)

Zugang und Nutzung

Das Juristische Seminar steht auch den Jurastudierenden anderer Hochschulen sowie der juristischen Fachöffentlichkeit offen.

Dies gilt einschließlich der Möglichkeit einer Lesesaal-Ausleihe von Medien an der Buchausgabe. Für diese wird ein Seminarausweis verwendet, zu dessen Ausstellung ein Passfoto sowie die Vorlage des Personalausweises erforderlich ist. Bei nur kurzfristiger Nutzung ist die Ausstellung eines Tagesausweises (ohne Passfoto) möglich.

Die Außer-Haus-Ausleihe ist am Juristischen Seminar, da es sich bei der Seminarbibliothek um eine Präsenzbibliothek handelt, grundsätzlich nicht möglich.

Internet-Zugang

Der Zugang zum WLAN der Universität Bonn wird auch am Juristischen Seminar über die Uni-ID oder Eduroam hergestellt; ein freies WLAN steht nicht zur Verfügung.

Die Uni-ID wird vom Hochschulrechenzentrum (HRZ) vergeben. Dort finden Sie weitere Informationen zu Uni-ID und Identity Management.

Über Eduroam können Gäste der Universität das Bonner WLAN mit der Benutzerkennung und dem Passwort ihrer Heimateinrichtung benutzen.

Besucher haben ferner die Möglichkeit, die Recherche-PCs im Katalograum zu nutzen, welche für sämtliche der juristischen Recherche dienenden Seiten freigeschaltet sind.

Kopiermöglichkeiten

Im 1. Untergeschoss der Seminarbibliothek, abgehend vom ersten Wendeltreppenhaus, befindet sich die Kopierzentrale. Dort stehen sowohl mit Kopierkarte nutzbare als auch zwei münzbetriebene Kopiergeräte zur Verfügung.

Kopierkarten sind im Seminar-Foyer sowie im Kopierraum am Automaten für ein einmaliges Pfand von 5 € sowie weitere 10 € für 145 Kopien erhältlich und können an diesen Stellen wiederaufgeladen werden.

Schließfächer

Die Nutzung der Schließfächer im Juridicum ist mittels der Kopierkarte möglich. Diese speichert neben dem Kopierguthaben auch das jeweils belegte Schließfach.

Die Freischaltung der Kopierkarte für die Schließfachnutzung erfolgt an der Buchausgabe des Juristischen Seminars.

Zur Nutzung der Schließfächer berechtigt sind alle Studierenden der Rechtswissenschaft sowie der Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn, einschließlich der Nebenfachstudenten, die ein juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches Modul belegt haben, außerdem Doktoranden dieser beiden Fachrichtungen.

Ebenfalls berechtigt sind

  • Lehrbeauftragte und externe AG-Leiter,
  • Korrekturassistenten
  • und Gastwissenschaftler der Universität Bonn,
  • außerdem Rechtsreferendare,
  • Justizbedienstete,
  • Bedienstete von Behörden und öffentlichen oder gemeinnützigen Institutionen
  • sowie Rechtsanwälte.

Die letztgenannten Nutzergruppen bitten wir um Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Ihre Fragen

Ihre Fragen können Sie uns über unser Feedback-Formular stellen. Oder Sie wenden sich direkt an einen Ansprechpartner.

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