Sinkende Außentemperaturen und Corona-bedingtes Dauerlüften und seit dem 19.10.2020 auch noch Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Muss das sein?
Bei uns bitte warm anziehen – wir müssen regelmäßig lüften
Corona-bedingt müssen wir für eine ausreichende Belüftung der Bibliothek sorgen. Das ist Bestandteil unseres Hygiene- und Schutzkonzeptes, auf dessen Grundlage die Bibliothek öffnen darf.
Deshalb bitten wir Sie, sich warm anzuziehen, wenn Sie vor Ort arbeiten möchten. Nur Kleidungsstücke, die Sie sofort nach der Ankunft am Arbeitsplatz ablegen würden, lassen Sie bitte in ihrem Schließfach oder an der Garderobe. Ab dem 26.10.2020 wird die Garderobe wieder bewacht.
Darüber hinaus haben wir von Dauerlüften auf Stoßlüften umgestellt. Das Stoßlüften erfolgt alle zwei Stunden. Dadurch hoffen wir, ein starkes Absinken der Raumtemperatur zu vermeiden.
Maskenpflicht auch am Sitzplatz
Seit Montag, den 19.10.2020 gilt eine allgemeine Maskenpflicht in Uni-Räumlichkeiten. Demnach ist in Bibliotheken, Hörsälen und Seminarräumen auch am Sitzplatz eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Diese Neuerung beruht auf einer Allgemeinverfügung der Stadt Bonn und ist vorerst bis zum 31.10.2020 gültig.
Seminarbesuch und Vorlesung verbinden
Das Verfolgen von Online-Vorlesungen ist in Bibliotheken eigentlich nicht vorgesehen. Aber wir möchten Ihnen entgegenkommen:
Wenn eine einzelne Vorlesung in Ihren Bibliotheksarbeitstag fällt, können Sie diese gern im Juristischen Seminar hören. Vorausgesetzt Sie vermeiden Störungen anderer Nutzer*innen, indem Sie Kopfhörer verwenden und auf Wortbeiträge verzichten.
Wir danken für Ihr Verständnis und für ihre Disziplin!