Was hat Wissenschaft mit Urheberrecht zu tun? Viel. In Forschung und Lehre werden urheberrechtlich geschützte Werke genutzt als auch eigene Werke geschaffen. Was Sie zum Urheberrecht wissen müssen, erklärt eine neue Publikation des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen, um urheberrechtlich geschützte Werke im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu nutzen, reformiert und u.a. die §§ 60a–60h UrhG eingeführt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat seine Handreichung Urheberrecht in der Wissenschaft
aktualisiert und vollständig überarbeitet.
Sie beantwortet praxisnah und verständlich typische Fragen zum Urheberrecht für Lehre und Forschung.
Diese umfassen etwa die Verwendung von Materialien Dritter oder die Erstellung und Veröffentlichung eigener urheberrechtlich geschützter Werke.
Urheberrecht in der Wissenschaft – Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken (PDF, 2 MB)
Mehr zum Thema Urheberrecht in der Wissenschaft
- BMBF Digitale Zukunft: Urheberrecht in der Wissenschaft
- BMBF: Urheberrecht in der Wissenschaft: Was Forschende und Lehrende wissen sollten
- Gesetze im Internet: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
- iRights.info – Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
- ULB Bonn: Nutzung urheberrechtlich geschützter Dokumente
Update 25.11.2024:
Links aktualisiert und ergänzt; die aktualisierte Handreichung hat den Stand 07/2023.