Seit dem 1.1.2023 erfolgt die amtliche Verkündung der Gesetze und Verordnungen des Bundes elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes.
Auf der neuen Verkündungsplattform steht Ihnen die amtliche Fassung des Bundesgesetzblatts (BGBl.) in einer PDF-Datei zur Verfügung und löst somit die gedruckte Fassung ab. Sie können das digitale BGBl. auf der Plattform lesen, herunterladen, drucken oder über einen Link teilen. Die Inhalte stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Wie lautet beim elektronischen Bundesgesetzblatt die Fundstelle?
Mit der Umstellung geht eine Änderung im Aufbau des Bundesgesetzblatts einher. Es erscheinen keine Hefte mehr, die schließlich einen Jahrgang mit durchlaufender Seitenzählung bilden. Für jedes Gesetz, jede Verordnung und jede Berichtigung einer Norm wird eine eigene Nummer ausgegeben. Die Seitenzählung jeder Ausgabe beginnt mit 1. Zitiert werden muss aber künftig nur die Nummer der Ausgabe, die sogenannte BGBl.-Nummer.
Beispiel: Verordnung zur Durchführung der Erstattung von Mitteln aus der Finanzdisziplin des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft an die Empfänger von Direktzahlungen (Finanzdisziplin-Erstattungsverordnung). Die Fundstelle lautet BGBl. 2023 I Nr. 2.
Das Gesagte gilt für das Bundesgesetzblatt I und das Bundesgesetzblatt II gleichermaßen. Beim Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien ist nach wie vor die Druckausgabe die primäre Veröffentlichung.
Das Bundesgesetzblatt im Juristischen Seminar
Das Juristische Seminar bezieht vorerst weiterhin ein Exemplar der nicht-amtlichen Druckfassung von BGBl. I und BGBl. II. Ob sich die Druckausgabe zur Archivierung in einem gebundenen Band eignet, muss sich noch zeigen.
Neben der Druckausgabe bieten wir Ihnen den Zugang auf die vorhergehenden Jahrgänge des BGBl. auch in einer elektronischen Version:
Das juris-Modul PreLex enthält alle Ausgaben des BGBl. seit 1949 und auch weitere Verkündungsblätter des Bundes und der Länder als PDF. Mehr zu juris – Das Rechsportal.
Mehr erfahren
- Verkündungsplattform des Bundes
- Verkündungsplattform des Bundes: FAQ
- Pressemitteilung des BMJ vom 25.05.2022:
Digitales Bundesgesetzblatt vom Kabinett beschlossen - Pressemitteilung der Bundesregierung vom 04.01.2023:
Verkündungs- und Bekanntmachungswesen: Gesetzverkündung elektronisch