In seinem neuen Merkblatt Datenbankzitat gibt das Juristische Seminar Hinweise und Beispiele für das richtige Zitieren aus juristischen Fachdatenbanken.
Vorübergehende Anpassung der Zitierpraxis
Das Prüfungsamt Jura der Universität Bonn hat in seiner Bekanntmachung vom 31.3.2020 dazu aufgefordert, die laufenden Hausarbeiten ggf. mit den online verfügbaren Quellen (insb. Datenbanken, eJournals, eBooks) zu Ende [zu bringen]
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Insbesondere Rechtsprechung kann ausnahmsweise aus jeder beliebigen seriösen Quelle, die online zugänglich ist, zitiert werden, also aus Fachdatenbanken, Fachzeitschriften, Webseiten der Gerichte.
Merkblatt
Download PDF-Dokument: Merkblatt Datenbankzitat